Dr.
med. Astrid Kublik-Lübken


EKG
Elektrokardiographie
Die Abkürzung EKG steht für Elektrokardiogramm, dies bedeutet elektrische Herzschrift.
Das Elektrokardiogramm (EKG) wird heute für die Routine-Herzdiagnostik vor allen anderen apparativen
Verfahren eingesetzt.
Das EKG ist eine Registrierung der elektrischen Aktivität des Herzens. Durch Anlegen von Elektroden
an bestimmten Stellen des Körpers werden üblicherweise 12 Projektionen dieser elektrischen Aktivität
aufgezeichnet. Alle 4 Herzkammern - der linke und rechte Vorhof sowie die linke und rechte Herzkammer
- sind in dieser Aufzeichnung (Herzstromkurve) wiedergegeben.
Das Ruhe-EKG (im Liegen, in körperlicher Ruhe) dient in erster Linie zum Nachweis von Erregungsbildungs
- und Erregungsleitungsstörungen im Ablauf der elektrischen Herzerregung (Herzrhythmusstörungen) und
dem Erkennen von typischen Veränderungen der Herzstromkurve bei Durchblutungsstörungen oder Entzündungen
des Herzmuskels (z.B. Herzinfarkt).

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